Allgemein

Mitgliederinformation Nr. 2 / 2025

Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrte Arbeitgeber

Mit diesem Schreiben orientieren wir Sie über die aktuelle Situation der PK NA und über diverse Entscheide des Stiftungsrates und Anpassungen per 01.01.2026.

VERZINSUNG DER ALTERSGUTHABEN PER 31.12.2025 / BVG-MINDESTZINSSATZ FÜR DAS JAHR 2026

Der Bundesrat hat am 05.11.2025 beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2026 bei 1.25% zu belassen.
Der Stiftungsrat legt jährlich den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben, den Mutationszinssatz (Zinssatz, welcher unterjährig für die Mutationen gilt) sowie den Projektionszinssatz (Zinssatz für die Hochrechnung der Altersleistungen) fest.
Die Performance für die Periode vom 01.10.2024 bis 30.09.2025, welche für die Beschlussfassung der Verzinsung der Altersguthaben per Ende des laufenden Berichtsjahres herangezogen wird – beträgt 5.63%.

Anlässlich seiner Sitzung vom 13.11.2025 hat der Stiftungsrat folgende Beschlüsse gefällt:

  • Der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben per 31.12.2025 (Altersguthaben gemäss BVG sowie das über obligatorische Sparkapital) für alle aktiven Versicherten, welche am 31.12.2025 in der PK NA versichert sind, beträgt 6.00%.
  • Der Mutationszinssatz für das Jahr 2026 entspricht dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25%; Zinssatz, für die Altersguthaben von Versicherten, die während des Jahres 2026 pensioniert werden oder austreten.
  • Der Projektionszinssatz (Zinssatz für die Hochrechnung der Altersleistungen) wird auf 1.25% (BVG-Mindestzinssatz) festgelegt.

BETEILIGUNGSKONZEPT RENTENBEZÜGER

Die PK NA kennt ein Beteiligungsmodell für die Rentenbezüger. Aufgrund der guten Performance und der soliden finanziellen Situation der PK NA erhalten die Rentenbezüger im Verlaufe des Monat Januar 2026 eine Einmalzahlung.
Je nach Pensionierungszeitpunkt beträgt der berechnete Bonus zwischen 9.9% bis 37.0% der jährlichen Altersrente.

REGLEMENTSÄNDERUNGEN PER 01.01.2026 SOWIE AUSBAU DER VORSORGEPLÄNE AB 01.01.2027

Der Stiftungsrat hat sich im Berichtsjahr 2025 mit den aktuell gültigen reglementarischen Bestimmungen auseinandergesetzt. Aufgrund der geänderten Marktverhältnisse und dem gesellschaftlichen Wandel soll die PK NA auch künftig eine attraktive Pensionskasse für ihre Mitglieder sein.
In einem ersten Schritt soll den angeschlossenen Arbeitgebern ein zusätzlicher Vorsorgeplan ab dem 01.07.2026 zur Verfügung stehen.
Weiter werden die bestehenden Vorsorgepläne per 01.01.2027 generell überarbeitet (u.a. Ausbau der Vorsorgepläne, Wahlmöglichkeiten betreffend Koordinationsabzug, Höhe der Sparbeiträge, Einführung individueller Wahlpläne). Die Geschäftsstelle wird im ersten Halbjahr 2026 die angeschlossenen Arbeitgeber über die neue Planlandschaft informieren.

* * * * * * * * * * * *

Ihnen und Ihren Angehörigen wünschen wir frohe Festtage sowie für das kommende Jahr viel Glück, Gesundheit und unzählige erfüllende Momente. Wir möchten Ihnen für das Vertrauen danken, das Sie all jenen Personen entgegenbringen, die sich für die Pensionskasse einsetzen.

Freundliche Grüsse

PENSIONSKASSE BERNER NOTARIAT UND ADVOKATUR
Geschäftsstelle:
arcasia ag

Herunterladen