BVG-Wissen

Zweck

Das BVG bildet die gesetzliche Grundlage für die 2. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Zusammen mit der AHV (1. Säule) soll es den Versicherten nach der Pensionierung die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen. Es deckt die Risiken Alter, Tod und Invalidität ab.

Wer ist versichert?

Das BVG kennt zwei Stufen:

  • Ab 18 Jahren (genauer: ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag) sind Arbeitnehmende, die die Eintrittsschwelle erreichen, gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert. In dieser Phase werden aber noch keine Sparbeiträge für die Altersvorsorge erhoben.
  • Ab 25 Jahren (ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag) beginnt dann zusätzlich das eigentliche Alterssparen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Altersgutschriften vom Lohn abgezogen, die das persönliche Altersguthaben aufbauen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass ein Jahreslohn von mindestens CHF 22’050 bei einem Arbeitgeber erzielt wird.

Versicherter Lohn

Im Obligatorium wird ein Jahreslohn von maximal 88’200 Franken versichert. Vom Bruttolohn wird ein fixer Koordinationsabzug von CHF 25’725 abgezogen, um eine Doppelversicherung mit der AHV zu vermeiden. Der verbleibende Betrag ist der versicherte (koordinierte) Lohn. Darüber hinaus können Arbeitgeber überobligatorische Leistungen anbieten.

Finanzierung

Die berufliche Vorsorge wird im Kapitaldeckungsverfahren finanziert – jede versicherte Person spart ein individuelles Altersguthaben an. Die Beiträge (Altersgutschriften) werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und steigen mit dem Alter in vier Stufen. Im BVG-Obligatorium werden folgende Altersgutschriften auf dem versicherten Lohn einbezahlt: 7 % (25–34 J.), 10 % (35–44 J.), 15 % (45–54 J.) und 18 % (55–65 J.). Die Pensionskassen können andere reglementarische Renten- und Sparlösungen vorsehen, welche in den Reglementen vorgesehen werden müssen und über die obligatorische Versicherung hinaus gehen.

Umwandlungssatz und Rente

Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der ausbezahlten Rente. Er definiert, wie viel Prozent des angesparten Vermögens jährlich, als Rente ausbezahlt wird. Im BVG Minimum, beträgt der gesetzliche Mindestumwandlungssatz aktuell 6,8 %. Bei einem Altersguthaben von CHF 100’000 ergibt das eine jährliche Rente von CHF 6’800. Bei der PKNA bestehen verschiedene Möglichkeiten für eine überobligatorische Lösung auf der Basis des Reglements.