Einkauf

Was ist ein PK-Einkauf?

Neben den obligatorischen Beiträgen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam zahlen, können Arbeitnehmende freiwillig zusätzlich in die Pensionskasse einzahlen. Diese sogenannten Einkäufe helfen, Vorsorgelücken zu schliessen und die spätere Rente zu erhöhen.

Wann entstehen Beitragslücken?

Typische Gründe sind Lohnerhöhungen im Laufe der Karriere, Erwerbspausen (Elternzeit, Sabbatical), Teilzeitarbeit, eine lange Ausbildungszeit, Auslandaufenthalte oder eine Scheidung. Fast jeder Pensionskassenversicherte hat Beitragslücken, weil das Einkommen in der Regel während des Erwerbslebens steigt.

Wie viel darf man einkaufen?

Die Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem aktuell angesparten Altersguthaben und dem maximal möglichen Guthaben, das man aufgrund des aktuellen Lohns und Vorsorgeplans rechnerisch bis heute hätte erreichen können. Die meisten Pensionskassen führen den maximalen Einkaufsbetrag im Vorsorgeausweis auf. Dabei werden unter anderem vorhandene Freizügigkeitsguthaben und allenfalls überschüssige Säule-3a-Guthaben, welche eine gewisse Grenze überschreiten abgezogen.

Steuervorteile

Die einbezahlten Beträge lassen sich vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen, was die Steuerlast deutlich reduziert. Darum empfiehlt es sich oft, die Einkäufe auf mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerprogression optimal zu nutzen.

Dreijährige Sperrfrist

Nach einem Einkauf in die Pensionskasse gilt eine gesetzliche Sperrfrist von drei Jahren. Innerhalb dieser Frist dürfen die aus dem Einkauf resultierenden Leistungen nicht in Kapitalform bezogen werden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Das gilt sowohl für den Kapitalbezug bei Pensionierung als auch für einen WEF-Vorbezug. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird der Steuerabzug von der Steuerbehörde nachträglich nicht akzeptiert.

Zusammenhang mit WEF-Vorbezug

Ein früherer Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückbezahlt sein, bevor ein Einkauf wieder möglich ist. 

Sonderfall Scheidung

Mussten Sie nach einer Scheidung einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens übertragen, dürfen Sie diesen Betrag uneingeschränkt wieder einzahlen. Die dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt hier nicht. 

Sonderfall Zuzug aus dem Ausland

Wer aus dem Ausland zuzieht und noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehörte, darf in den ersten fünf Jahren nach dem Zuzug pro Jahr höchstens 20 % des versicherten Lohns einkaufen.

Worauf achten?

Ist nur ein Einkauf ins Überobligatorium möglich, sollte man den Deckungsgrad der Pensionskasse immer prüfen. Ein Deckungsgrad deutlich über 100 % ist ein gutes Zeichen. 

Verstirbt ein Versicherter vor Erreichen des Pensionsalters, werden bei der PKNA freiwillig einbezahlte Einkaufssummen, welche ab dem 1. Juli 2019 in die Pensionskasse geleistet wurden, ohne Zins als zusätzliches Todesfallkapital ausbezahlt und nicht im vorhandenen Alterskonto berücksichtigt, welches zur Finanzierung der Hinterlassenenleistungen herangezogen wird.